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" Versicherung ist die Deckung des im einzelnen zufälligen insgesamt jedoch abschätzbaren Geldbedarfs, auf der Basis des zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs "
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Krankenversicherungschutz bei
Urlaubsreisen


Wenn Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese Versicherung können Sie nur für die Dauer des Urlaubes abschließen oder Sie entscheiden sich für eine Jahrespolice. Solche Policen können Sie schon für wenig Geld bekommen. Welche Leistungen werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen? Bei im Ausland akut eingetretenen Krankheiten oder im Ausland erlitten Unfällen übernimmt der Versicherer die Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten. Er übernimmt auch die Kosten für Medikamente oder die Kosten für einen notwendigen Rücktransport in die Heimat. Zahnimplantate werden nicht bezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei zeitlich begrenzte Reisen über solche Policen versichert sind. Die Reisedauer ist oft auf 8 Wochen begrenzt. Was müssen Sie tun, wenn Sie nun im Ausland erkranken? Zahlen Sie die Rechnung vor Ort, vergessen Sie nicht, sich einen Beleg geben zu lassen. Dieser muss eine Beschreibung der Leistungen, die Bezeichnung der Krankheit und den Namen der behandelten Person enthalten. Schicken Sie dann die Abrechnung zu Ihren Versicherer. Was ist bei einer Auslandskrankenversicherung nicht versichert? Wenn Sie an Sportveranstaltungen aktiv teilnehmen, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung außerhalb der gewöhnlichen Urlaubsgestaltung liegen, sind Sie nicht versichert. Der Versicherer übernimmt auch keine Leistungen für Kronen und Kieferorthopädie. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen werden nicht übernommen. Weiter Ausschlüsse entnehmen Sie bitte Ihren Bedingungen zur Auslandskrankenversicherung.