

Zusatzbeitrag GKV
Immer mehr Krankenkassen müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Warum müssen die Kassen diesen Beitrag erheben? Den Krankenkassen müssen einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz von Ihren Versicherten erheben. Reicht dieser nicht aus, weil zum Beispiel die Ausgaben für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Brillen Zusatzversicherung oder anderen ärztlichen Behandlungen zu hoch sind, müssen die Kassen diesen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Viele Versicherte wechseln daher Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Ein Krankenversicherung Vergleich lohnt sich immer. Vor einem Wechsel sollten Sie aber dringend einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen. Hat die Kasse die keinen Zusatzbeitrag erhebt auch die gleichen Leistungen, zahlt Sie zum Beispiel diverse Gesundheitskurse, gibt es Wahltarife. Bietet die Kasse auch ein Bonussystem an. Zahlt die Kasse Präventionskurse. All diese Überlegungen sollten Sie anstellen, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse auf Grund des Zusatzbeitrages wechseln möchten. Kommen Sie zu dem Entschluss, das für Sie ein Wechsel das Richtige ist, dann kündigen Sie bei Ihrer Krankenkasse am Besten per Einschreiben und schließen Sie bei einem neuen gesetzlichen Krankenversicherer Ihrer Wahl eine neue gesetzliche Krankenversicherung ab. Vielleicht liegen Sie sogar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze? Dann sollten Sie sich unbedingt überlegen, ob Sie sich vielleicht privat krankenversichern wollen. Dies ist vor allem für junge Menschen oft die günstigere Alternative. Beachten Sie aber, das in der privaten Krankenversicherung nur Sie versichert sind. Sollte Ihre Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein, ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung oft keine Alternative.
Viele Kunden einer privaten Krankenversicherung bekommen Ende des Jahres eine Beitragserhöhung. Darum schauen sich die Versicherten oftmals nach einer neuen Versicherungsgesellschaft um , die stabile Beiträge anbieten kann. Allerdings sollten keinesfalls die Leistungen darunter leiden , wenn im Falle des Falles diese in Anspruch genommen werden müssen. Es reicht nicht mehr, beim Arzt einfach nur seine Krankenkassen-Karte vorzulegen."
Die meisten privat Versicherten wissen jedoch nicht das auch ein Wechsel innerhalb der PKV möglich ist. Deshalb muss der bestehende Tarif nicht gekündigt werden , sondern einfach der private Krankenversicherung Tarifvergleich bei der aktuellen Gesellschaft durchgeführt werden ! "