

KFZ Versicherung
Jeder Halter eines KFZ ist in Deutschland gesetztlich verpflichtet eine KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie als Autofahrer haften bei allen Schäden, welchen Sie Dritten zufügen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Die Haftung als Fahrer eines KFZ ist keine Verschuldenshaftung sondern eine Gefährdungshaftung. Daher muß man KFZ-Versicherungen abschließen und einen Haftpflichtversicherung Vergleich durchführen. Die Versicherungssummen sollten mindestens 100.000.000.-- Euro für Sachschäden und 12.000.000.-- Euro für Personenschäden betragen. Ihr Fahrzeug lassen Sie mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (evb) zu. Daher haben Sie mit der Zulassung bereits vorläufigen Versicherungsschutz. Informationen hierzu finden Sie auch auf KZF-Auskunft.de. Wer ohne Verscherungssschutz ein Fahrzeug benutzt, macht sich strafbar. Also achten Sie darauf, dass Sie Ihre KFZ Versicherung immer pünktlich bezahlen, sonst kann der Versicherungsschutz schnell in Gefahr geraten und das Fahrzeug wird zwangsentstempelt. Die Kosten hierfür sind sehr hoch. Wenn Sie das Fahrzeug nach der Zwangsentstempelung weiter nutzen, machen Sie sich strafbar. Die KFZ Versicherungsprämie richtet sich nach den Typklassen des Fahrzeuges, den Regionalklassen und der Höhe des Schadenfreiheitsrabattes. Je besser der Schadenfreiheitsrabatt, desto niedriger die Prozente. Um nach einem Schadenfall den guten Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren, empfiehlt sich der Einbau eines so genannten Rabattschutzes. Der Schaden wird beglichen und die Schadenfreiheitsklasse bleibt gleich. Um den Kosten entgegenzuwirken, können Sie einen Werkstattservice einbauen. Sie haben dann keine freie Werkstattwahl mehr, sparen aber bis zu 20% der Versicherungsprämie. Häufig wird für günstige Versicherungen Werbung gemacht."