

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung schlecht hin. Niemand sollte auf den Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung verzichten. Nach Paragraph 823 des bürgerlichen Gesetzbuches sind Sie verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, welchen Sie Dritten zufügen. Dies natürlich in unbegrenzter Höhe. Wie schnell passiert ein kleines Mißgeschickt und Sie schädigen einen Dritten. Das kann im Supermarkt passieren, wenn Sie mit Ihrem Einkaufswagen gegen ein anderes Fahrzeug prallen oder das umgeschüttete Glas Rotwein bei Freunden. Oft entstehen nur kleine Schäden, welche Sie unter Umständen noch selber bezahlen könnten. Nur was, wenn etwas größeres passiert? Zum Beispiel wenn Sie als Fahrradfahrer jemanden anfahren und dieser in Krankenhaus muss. Schnell sind zehntausende an Euro Schaden entstanden, für welche Sie in voller Höhe aufkommen müssen auch wenn er eine private Krankenversicherung hat. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten. Falls jemand Anderes einen Anspruch erhebt, welcher ungerechtfertigt ist, so wehrt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden auch ab. Sobald Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie auch eine so genannte Ausfalldeckung mit in den Vertrag einschließen. Das ist wichtig, falls Ihnen jemand einen Schaden zufügt. Dieser aber nicht über die finanziellen Mittel verfügt und keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dann übernimmt Ihr eigener Vertrag den entstandenen Schaden! Neben der Privathaftpflichtversicherung müssen Sie bei entsprechendem Risiko auch eine Hundehalterhaftpflicht, eine Jagdhaftpflicht oder eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Informieren Sie sichüber Ihre Haftungsrisiken und schließen Sie entsprechenden Versicherungsschutz ab.
Egal, ob man Journalist oder Bauarbeiter ist - eine Privathaftpflichtversicherung ist in jedem Beruf vorteilhaft