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" Versicherung ist die Deckung des im einzelnen zufälligen insgesamt jedoch abschätzbaren Geldbedarfs, auf der Basis des zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs "
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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites. Dies kann gerichtlich oder außergerichtlich erfolgen. Eine Rechtsschutzpolice kann man abschließen für den privaten Bereich, den beruflichen Bereich und dem Verkehrsbereich. Außerdem ist es möglich den Wohnungs- u. Grundstücksbereich mitzuversichern. Auch ein Spezial-Straf-Rechtsschutz kann integriert werden. Man unterscheidet in Nichtselbständige und Selbständige. Ein Selbständiger schließt eine Rechtsschutzversicherung nach Paragraph 28ARB ab, wohin gegen ein Nichtselbständiger eine Rechtsschutz nach Paragraph 26 ARB abschließt (vorausgesetzt eine Kombination aus Privat-Beruf- u. Verkehrsrechtsschutz ist gewünscht). Als Privatperson kann man auch noch weitere Teile absicherung. So gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten aus dem Unterhaltsrechts und eine Rechtsschutzversicherung welche bei Ehestreitigkeiten zahlt. Dies sind aber nur Randerscheinungen. Wichtig ist der Privat-/Berufs- u. Verkehrsrechtsschutz. Um sein eigenes Recht durchzusetzen entstehen oft sehr hohe Kosten. Nicht selten kommt es vor, dass man aufgrund fehlender finanzieller Mittel sein Recht nicht bekommt. Je höher die Instanz des Gerichtes, desto höher auch die Kosten des Antwaltes und der Gerichtskosten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten. Die Prämien für eine Rechtsschutzversicherung betragen ca. 200.-- Euro im Jahr (Privat-Beruf-Verkehr). Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Informieren Sie sich ausführlich zum Thema, bevor Sie einen Rechtschutzversicherungsvertrag abschließen.