

Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung leistet, wenn Sie einen Unfall haben und dadurch eine bleibende Beeinträchtigung bleibt. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach der so genannten Gliedertaxe. Wenn Sie beispielsweise einen Arm beim Unfall verlieren, bekommen Sie eine höhere Entschädigung, als wenn Sie "nur" einen Finger verlieren. Eine Unfallversicherung kann auch mit einer Unfallrente abgeschlossen werden. Sollten Sie also nach einem Unfall nicht mehr arbeiten gehen können, so bekommen Sie die vereinbarte Unfallrente ausbezahlt. Dies ist aber eine ziemlich teure Absicherung. Im Fall des Falles ist es aber enorm wichtig um so zumindest die finanziellen Folgen des Unfalles zu mindern. In einer Unfallversicheurungspolice sind auch weitere Dinge eingeschlossen. So zum Beispiel Kosten einer Schönheisoperation nach einem Unfall. Was ist eigentlich ein Unfall nach den Versicherungsbedingungen? Ein Unfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes, unfreiwilliges und plötzliches Ereignis, welches den körperlichen Zustand verändert. Ein Herzinfarkt ist daher zum beispiel kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, da dieser nicht von außen auf den Körper einwirkt. Auch ist es kein Unfall, wenn Sie über längere Zeit giftige Dämpfe einatmen und dadurch eine Gesundheitsschädigung erleiden, da hier die Einwirkung nicht plötzlich eintrat. Eine Versicherungsleistung kann nur erwartet werden, wenn der Unfallbegriff verwirklicht wurde. Es sei denn die Versicherungsbedingungen schließen gewisse Sachen ein. Dies ist von Versicherungstarif zu Versicherungstarif verschieden. Daher lohnt sich ein Versicherungs- Vergleich.