

Rechtsschutzversicherung Unterhalt
Viele Menschen in Deutschland haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, um bei verschiedensten Risiken die Kosten für die anwaltliche oder gerichtliche Vertretung der eigenen Interessen im rechtlichen Sinn abzudecken. Die bekanntesten und am häufigsten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen sind Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutzversicherungen. Mit diesen Policen sind die häufigsten Risiken abgedeckt.
Doch neben den gängigen Fällen, in denen eine Rechtsschutzversicherung greift, gibt es weitere Vorgänge im Leben eines jeden Menschen, bei denen ein Rechtsstreit schnell sehr teuer werden kann. Dazu gehört zum Beispiel eine Scheidung mit der dazugehörigen Verhandlung über Aufteilung des Vermögens, Betreuung der Kinder sowie Unterhaltszahlungen. Sind die schönen Eheringe nichts mehr wert, werden die Kosten für die Anwälte sowie die Gerichtskosten nach dem so genannten Streitwert berechnet. Dieser wird nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen des Ehepaars und dem gemeinsamen Vermögen berechnet. Auch die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder spielt bei der Berechnung der Scheidungskosten eine Rolle.
Da nur Geringverdiener und Arbeitslose die Möglichkeit haben, Prozesskostenhilfe zu beantragen, müssen die meisten Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen, die Kosten allein tragen. Viele Menschen sind in diesem Zusammenhang jedoch im Glauben, ihr Rechtsschutz umfasse Scheidung sowie den Rechtschutz für Unterhalt.
Nun ist aber nicht jede Versicherungsgesellschaft, die Rechtsschutzversicherungen anbietet, auch verpflichtet, alle Arten von Rechtsschutzversicherungen abzudecken. Deshalb suchen Versicherungsnehmer, die nach ausreichendem Rechtsschutz bei Scheidung suchen, i.d.R. vergeblich nach einem solchen Versicherungsträger. Zwar werden die Kosten einer ersten Beratung durch einen Anwalt nicht selten übernommen, dies aber nur dann, wenn die Beratung vom eigentlichen Scheidungsverfahren unabhängig ist. Dies bedeutet, dass die Scheidung nicht unmittelbar auf die Beratung erfolgen darf.
Rechtsschutz Scheidung und Rechtsschutz Unterhalt möglich - mit Wartezeit
Es gab bisher in Deutschland nur eine Versicherung, die schon seit längerer Zeit Rechtsschutz Scheidung und Rechtsschutz Unterhalt anbietet - die ARAG Rechtsschutzversicherung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Tarif "Rechtsschutz in Ehesachen" nur dann die Kosten trägt, wenn zwischen Abschluss der Versicherung und der Scheidung eine Wartezeit von mindestens drei Jahren liegt. Nur dann übernimmt die Versicherung die Ausgaben für Anwälte, Gerichtskosten und weitere Folgekosten wie z. B. solche, die durch Streitigkeiten um das Sorgerecht und eventuell anfallende Kosten für Gutachter (bis zu einer Höchstsumme von 30000 Euro) anfallen. Die Versicherungsnehmer müssen zudem eine Selbstbeteiligung von 500 Euro tragen. Vor allem die Wartezeit von drei Jahren bedeutet, dass eine Rechtsschutzversicherung im Scheidungsfall schon zu Beginn der Ehe abgeschlossen werden sollte und nicht erst dann, wenn es in der Ehe kriselt.
Die Gründe, warum Versicherungsgesellschaften so selten die Versicherungsformen Rechtsschutz Scheidung und Rechtsschutz Unterhalt anbieten, liegen darin, dass es in Deutschland pro Jahr sehr viele Scheidungsverfahren (mit steigender Tendenz) gibt. Außerdem verlangen Scheidungsverfahren häufig die Hinzuziehung eines Sachverständigen oder eines Gutachters, dessen Honorar die Kosten ebenfalls in die Höhe treibt. Da diese Form von Rechtsschutzversicherung für die Versicherungsgesellschaften schwer zu kalkulieren ist, haben die meisten Versicherer davon bisher Abstand genommen, eine Rechtsschutzversicherung bei Scheidungen und Unterhaltsverfahren anzubieten. So langsam ändert sich dies jedoch. Zumindest bei Neuverträgen ist es immer öfter möglich, auch das Risiko eines Scheidungsverfahrens mit einzuschließen. Allerdings wird eine solche Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen nur im Paket mit anderen Rechtsschutzversicherungen angeboten.
Das sollten Sie noch wissen:
Da eine Rechtsschutzversicherung für Scheidungsfälle immer von beiden Ehepartnern gemeinsam abgeschlossen wird, kommt die Versicherung auch für die Scheidungskosten beider Ehegatten auf. Folgt nach der Scheidung eine neue Ehe, muss, so gewollt, mit dem neuen Ehepartner eine neue Rechtsschutzversicherung in Ehesachen abgeschlossen werden.
Für Rechtsschutzversicherungen allgemein gilt: Hat ein Paar gemeinsam eine Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen und es kommt zu einer Scheidung, ist zu beachten, dass nach der Scheidung nur einer der ehemaligen Ehegatten die Versicherung für sich und gegebenenfalls noch für die gemeinsamen Kinder weiterführen kann. Bei gemeinsam abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen ist die Versicherungsgesellschaft nach Scheidung darüber zu informieren, wer die Versicherung weiter führen wird. Der andere, ehemalige Versicherungsnehmer muss dann eine eigene Rechtsschutzversicherungen abschließen. War nur ein Ehepartner Versicherungsnehmer, fällt der andere Ehepartner nach der Scheidung aus dem Versicherungsschutz heraus. Sie oder er muss sich in diesem Fall gegebenenfalls um eine eigene Rechtsschutzversicherung kümmern.
Neben Rechtsschutzfragen, schreibt der Autor auch über die Private Rentenversicherung.
Wenn Sie einen neuen Partner finden, denken Sie daher immer auch an eine richtige Rechtsschutzversicheurungspolice.