

Infos zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Im Gegensatz zu allen anderen Versicherungsprodukten aus der Gruppe der Kfz-Versicherungen handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht um eine freiwillige, sondern um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug nur dann für den Straßenverkehr zugelassen und aktiv in diesem bewegt werden kann, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dabei bezieht sich diese Verpflichtung tatsächlich auf alle motorisierten Fahrzeuge und somit nicht nur auf Pkws, sondern auch auf beispielsweise Busse, Lkws, Motorräder, Mofas oder Mopeds. Die Aufgabenbereiche der Kfz-Haftpflichtversicherung gliedern sich im Wesentlichen in zwei Punkte. Einerseits sichert sie die Schäden ab, die der Versicherungsnehmer Dritten durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs zufügt und andererseits schützt sie den Versicherungsnehmer vor unbegründeten oder überhöhten Forderungen. Kommt es durch den Betrieb des Fahrzeugs zu einem Personenschaden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten, die für die Behandlung und Heilung entstehen, und bezahlt Schmerzensgeld oder eine Invaliditätsrente. Im Fall eines Sachschadens reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung die Bergung und Reparatur des Fahrzeugs des Unfallgegners oder erstattet den Wiederbeschaffungswert im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens. Daneben sind Versicherungsleistungen in Form von Reparaturen beschädigter Gegenstände wie Leitplanken oder Verkehrschilder sowie die Regulierung von Vermögensschäden vorgesehen. Die maximale Höhe der Leistungen, die die Versicherung erbringt, ergibt sich durch die jeweils vereinbarten Versicherungssummen, allerdings legt der Gesetzgeber die Mindestsummen fest. Neben der Regulierung der Schäden Dritter schützt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch den Versicherungsnehmer selbst und beinhaltet insofern in gewissem Umfang eine Rechtsschutzversicherung. Kommt es zu einem Schadensfall, überprüft die Kfz-Haftpflichtversicherung immer, ob die Ansprüche des Unfallsgegners begründet sind. Ergibt die Überprüfung, dass die Forderungen des Unfallgegners unbegründet oder überhöht sind, wehrt die Versicherung diese Forderungen zugunsten des Versicherungsnehmers ab, im Bedarfsfall werden hierzu auch juristische Mittel eingesetzt. Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung frei wählen und da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, kann die Versicherung einen Antrag nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Allerdings lohnt sich insbesondere bei Kfz-Haftpflichtversicherungen ein Versicherungsvergleich, da die große Konkurrenz am Versicherungsmarkt bewirkt, dass in regelmäßigen Abständen neue Tarife eingeführt werden, wodurch eine Versicherung, die im Vorjahr das attraktivste Preis-Leistungsverhältnis bot, dieses nicht zwingend auch den Folgejahren bieten muss. Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung ergeben sich aus mehreren Faktoren, in erster Linie gehören hierzu die Typen- und die Regionalklasse Dabei handelt es sich um statistische Werte, die wiedergeben, wie häufig ein bestimmtes Fahrzeugmodell in einer bestimmten Region Schadensfälle und somit Kosten verursacht hat. Allerdings kennt die Kfz-Versicherung auch unterschiedliche Rabatte, allen voran stehen hierbei die sogenannten Schadensfreiheitsklassen, die die Höhe der Versicherungsprämie in Abhängigkeit zu den schadensfreien Jahren senken. Daneben gewähren die Versicherer meist beispielsweise dann weitere Rabatte, wenn das Fahrzeug an einem sicheren Ort geparkt wird, nur eine begrenzte Kilometerleistung gefahren wird oder alle Fahrer des Fahrzeug ein bestimmtes Alter erreicht haben.