

Private Altersvorsorge ist mittlerweile wichtiger denn je. Ein jeder weiß, dass die gesetzlichen Rücklagen wohl bei weitem nicht ausreichen werden, um damit künftige Generationen gleichsam durchzubringen wie die heutigen Rentner. Es ist also wichtig, privat etwas anzusparen, um im Alter den Lebensstandard halten zu können.
Die Riester Rente zählt zu den attraktivsten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Gerade für Familien mit Kindern wird sie immer wieder als lohnenswertes Modell angepriesen. Durch die Zulagen für zwei Ehepartner und jedes einzelnen Kind können Familien leicht Förderquoten von über 50 Prozent erreichen.
Doch eine Riester Rente ist nicht nur für Familien und Geringverdiener interessant. Auch für Besserverdiener lohnt es sich, sich über das staatlich geförderte Produkt zu informieren. Denn neben der staatlichen Zulage lässt sich über so genannte Sonderausgabenabzüge auch eine deutliche Steuerersparnis generieren. Gibt man die Einzahlungen in die Riester Rente in der jährlichen Steuererklärung an, so werden die geleisteten Zahlungen von der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer abgezogen - die Steuerlast verringert sich.
Ein Alleinstehender, der jährlich 30 Prozent Einkommensteuer bezahlen muss, weil er beispielsweise 52.500 Euro pro Jahr verdient, kann mit Riester wie folgt sparen: Er zahlt 2.100 jährlich in den Riester Vertrag ein. Zusätzlich erhält er vom Staat Fördergelder in Höhe von 154 Euro. Die Einkommensteuer, die er für die 2.100 Euro bezahlt hat, kann er über die Steuererklärung zurückholen. Bei dem oben angenommenen Einkommen würde das eine Steuerersparnis von 630 Euro ausmachen. Ergo muss der Versicherte im Prinzip keine 2.100 Euro jährlich leisten, sondern nur 1.470 Euro. Die Förderung beträgt in diesem Falle knapp 30 Prozent. An diesem Beispiel wird schnell deutlich, dass sich eine Riester Rente auch für Besserverdiener durchaus lohnt. Die Zulagen und Steuersparmöglichkeiten sind attraktiver als manch anderes Modell zur privaten Altersvorsorge.
Die Zulage von 154 Euro pro erwachsener Person und 185 Euro pro Kind erhält man dann, wenn inklusive der Förderung vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in den Riester Vertrag einbezahlt wurden.